Urlaubsschnäppchen und der deutsche Zoll

13. August 2008

Reisende aus Europa freuen sich dieses Jahr sicher besonders über den starken Euro, denn was der Wirtschaft daheim Sorgen bereitet, wirkt sich im Urlaub eher positiv aus. Aufgrund des schwachen Dollars führt in den USA oder anderen Dollar-gestützten Ländern so mancher Ausflug deutscher Touristen in die kleinen und großen Einkaufszentren. MP3-Player, Kleidung, Schuhe oder Laptops sind in den Vereinigten Staaten momentan wesentlich günstiger zu haben, als in den Auslagen deutscher Fachgeschäfte.

Wandern aber zu viele Artikel in die Koffer, wartet spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland eine böse Überraschung in Form des Zolls auf die Heimkehrer. Zwar kontrollieren die Beamten Reisende nur stichprobenartig, machen aber bei ihren Kontrollen immer wieder den einen oder anderen unfreiwilligen Schmuggler dingfest. Viele Urlauber wissen nicht, dass bei der Einreise nur Waren im Wert von 175,- Euro zollfrei sind. Urlaubsschnäppchen, die diesen Betrag überschreiten, müssen vorher angemeldet werden.

Und Versäumnisse können hier schnell teuer werden. Neben einem Bußgeld droht am Ende sogar ein Strafverfahren. Findet der Zoll mehr als 775,- Euro an Neuware im Koffer, macht sich der Besitzer dem Vergehen der Steuerhinterziehung strafbar, was schnell teuer werden kann. Hier droht kein festes Bußgeld, sondern eine einkommensabhängige Strafe. Neben einer Vernehmung am Flughafen können aus einigen hundert Euro in wenigen Augenblicken tausend Euro oder mehr werden.

Und Unwissen schützt auch vor Strafe nicht, wie USA-Reisende immer wieder feststellen müssen. Damit der Billigurlaub nicht unversehens zum teuren Reisespaß wird, empfiehlt sich Einkaufen mit Köpfchen.

Via: Welt Online

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