Was vom Frühbucher noch übrig bleibt

04. Oktober 2008

Sommer wie Winter strömen Tausende Touristen aus Deutschland in die Urlaubsregionen rund um den Globus und genießen ein paar Tage Ruhe vor den Sorgen des Alltags. Und neben Last-Minute-Angeboten für Kurzentschlossene locken immer wieder Frühbucher-Rabatte auf den Werbeflächen in Reisebüros. Allerdings kann der geplante Billigurlaub schnell vom Schnäppchen zur Kostenfalle werden. Nämlich dann, wenn der Reiseveranstalter kurz vor Beginn noch einmal kräftig die Preise anhebt. Ein solches Vorgehen müssen Verbraucher aber nicht hinnehmen, der Gesetzgeber lässt nur in wenigen Ausnahmefällen eine solche Praxis zu. Nachträgliche Preisveränderungen sind nur dann möglich, wenn die entsprechenden Änderungen den Betroffenen mindestens 21 Tage vor dem geplanten Beginn bekannt gegeben werden. Um von dieser Regel wirksam Gebrauch machen zu können, muss zudem die Bedingung erfüllt werden, dass zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mindestens ein Zeitraum von vier Monaten nicht unterschritten werden darf. Was den Grund für eine Erhöhung betrifft, hat der Gesetzgeber ebenfalls einen Rahmen für die Tourismusunternehmen vorgeschrieben. Neben Veränderungen im Wechselkurs kann außer gestiegenen Beförderungskosten auch ein Anwachsen der Abgabenlast für einen höheren Reisepreis herangezogen werden. Allerdings sollte trotz allem die Preiserhöhung einen gewissen Rahmen nicht überschreiten, mehr als 5% Mehrkosten können dazu führen, dass der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Umbuchung auf ein gleichwertiges Angebot verlangen kann. Überzogene Preiserhöhungen trotz Frühbuchung sollte man sich als Verbraucher auf keinen Fall gefallen lassen und mit einem Hinweis auf geltendes Recht eine Rücknahme der Änderung einfordern.

Via: ratgeberbox.de

Fliegen wird teurer

07. September 2008

Gestiegene Spritpreise machen nicht nur den Verbrauchern das Leben schwer, auch Airlines klagen über deutlich höhere Mehrkosten. Über kurz oder lang müssen sich Flugreisende deshalb sicher auf steigende Preise einstellen. Die Lufthansa verlangt bereits jetzt für Übergepäck einen deutlich höheren Aufschlag. Wer bis vor Kurzem noch mit 10,- EUR am Gepäckschalter davongekommen ist, muss nun auf Deutschlandflügen das 3-fache auf den Tisch legen. In der Gebühr von 30,- EUR sind 6 Kilo Mehrgepäck enthalten, pro Kilo werden also 5,-EUR veranschlagt. Reisen ins Ausland mit viel Gepäck können dagegen noch teurer werden. Entspannung erwartet Flugreisende dagegen bei den versteckten Kosten für eine Flugreise, denn mit in Kraft treten einer neuen Verordnung der EU müssen die Fluggesellschaften ihre Preise deutlich transparenter gestalten. Vermeintliche Sonderangebote, die nach jedem Klick im Buchungsformular teurer werden, dürften damit in Zukunft weniger oft auftreten.  Im Kern sieht die Neuregelung unter anderem vor, dass Kunden bereits frühzeitig über anfallende Mehrkosten durch Steuern oder Gebühren zu informieren sind. Daneben dürfen Häkchen in den Buchungsformularen nicht mehr durch die Airlines gesetzt werden. Eine beliebte Praxis in diesem Zusammenhang betrifft etwa die Platzreservierung, wer als Fluggast das „Ja“ nicht wegklickt, wundert sich später über eine hohe Rechnung und einen teuren „Billigurlaub“.

Via: welt.de

Urlaubsschnäppchen und der deutsche Zoll

13. August 2008

Reisende aus Europa freuen sich dieses Jahr sicher besonders über den starken Euro, denn was der Wirtschaft daheim Sorgen bereitet, wirkt sich im Urlaub eher positiv aus. Aufgrund des schwachen Dollars führt in den USA oder anderen Dollar-gestützten Ländern so mancher Ausflug deutscher Touristen in die kleinen und großen Einkaufszentren. MP3-Player, Kleidung, Schuhe oder Laptops sind in den Vereinigten Staaten momentan wesentlich günstiger zu haben, als in den Auslagen deutscher Fachgeschäfte.

Wandern aber zu viele Artikel in die Koffer, wartet spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland eine böse Überraschung in Form des Zolls auf die Heimkehrer. Zwar kontrollieren die Beamten Reisende nur stichprobenartig, machen aber bei ihren Kontrollen immer wieder den einen oder anderen unfreiwilligen Schmuggler dingfest. Viele Urlauber wissen nicht, dass bei der Einreise nur Waren im Wert von 175,- Euro zollfrei sind. Urlaubsschnäppchen, die diesen Betrag überschreiten, müssen vorher angemeldet werden.

Und Versäumnisse können hier schnell teuer werden. Neben einem Bußgeld droht am Ende sogar ein Strafverfahren. Findet der Zoll mehr als 775,- Euro an Neuware im Koffer, macht sich der Besitzer dem Vergehen der Steuerhinterziehung strafbar, was schnell teuer werden kann. Hier droht kein festes Bußgeld, sondern eine einkommensabhängige Strafe. Neben einer Vernehmung am Flughafen können aus einigen hundert Euro in wenigen Augenblicken tausend Euro oder mehr werden.

Und Unwissen schützt auch vor Strafe nicht, wie USA-Reisende immer wieder feststellen müssen. Damit der Billigurlaub nicht unversehens zum teuren Reisespaß wird, empfiehlt sich Einkaufen mit Köpfchen.

Via: Welt Online

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