Teure Souvenirs
19. Mai 2008
Trotz aller Vereinheitlichungen und Kooperationen innerhalb der Grenzen der Europäischen Union haben sich die Unterschiede in den Verkehrsregeln immer noch nicht verändert. Was in Deutschland auf den Straßen erlaubt ist, kann hinter dem Schlagbaum dagegen zu empfindlichen Strafen führen. Dass ein Knöllchen auch hierzulande nichts Angenehmes ist, ist einleuchtend und wird sicher niemand bezweifeln. In Urlaubsländern können Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Verstöße gegen das Verkehrsrecht dagegen tiefe Löcher in die Urlaubskasse reißen.
Wer sich jetzt denkt, solche „kleinen“ Unachtsamkeiten mit dem eigenen Pkw einfach aussitzen zu können, wird nach dem Urlaub leider enttäuscht. Auch die ausländischen Behörden bestehen auf ihrem Recht und fordern offene Strafzettel genauso ein wie die Bußgeldstelle in Deutschland. Aus diesem Grund beschäftigen die einzelnen Urlaubsländer wie Italien auch eigene Inkassobüros, die sich mit der Einziehung der Forderungen von ausländischen Verkehrssündern befassen.
Wer die Strafzettel unbezahlt zuhause liegen lässt, sollte sich zudem in den nächsten Jahren andere Reiseziele suchen, denn überall dort, wo es noch offene Forderungen der Bußgeldbehörden gibt, muss bei einer erneuten Einreise mit Schwierigkeiten gerechnet werden. Vor Reiseantritt empfiehlt es sich deshalb, auch den einen oder anderen Blick in den Bußgeldkatalog des Reiseziels zu werfen – nur um bösen Überraschungen vorzubeugen.


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