Ferien trotz Schule
17. Juli 2008
Ferienzeit gleich Urlaubszeit – dieser Spruch gehört in Familien mit Kindern leider viel zu oft zum Alltag. Und dass der Nachwuchs endlich in die langen Sommerferien starten kann, ist für so manchen Haushalt nicht unbedingt von Vorteil. Schließlich zählen die Sommermonate in vielen Urlaubsregionen zur Hauptsaison. Entsprechend hoch sind in dieser Zeit auch die Preise in der Touristikbranche. Warum also nicht einfach die Ferien des Filius verlängern und etwas früher oder später den Familienurlaub buchen. Auf diese Weise lässt sich schließlich bares Geld sparen, das am Ende der Urlaubskasse wieder zugute kommt. Um eine entsprechende Entschuldigung sind die Eltern in der Regel selten verlegen.
Allerdings drohen an dieser Stelle Konsequenzen, über die sich Eltern nur in seltenen Fällen im Klaren sind. Kinder unterliegen in Deutschland bekanntlich bis zu einem gewissen Alter der Schulpflicht und müssen dieser auch in der entsprechenden Form nachkommen. Sollten sie aber über mehrere Tage oder sogar Wochen dem Unterricht fernbleiben, können die Ordnungsämter in einem solchen Fall empfindliche Geldbußen verhängen. Solange es sich nur um einen Einzelfall handelt, werden viele Schulen zwar ein Auge zudrücken, Wiederholungstäter müssen aber am Ende ein Bußgeld von 500 Euro hinnehmen. Das Vorgehen im Einzelnen kann sich hier zwar im Vergleich der Bundesländer unterscheiden, aber Schulschwänzer werden überall nicht gern gesehen.
Um Strafen entgegenzuwirken, sollten Eltern versuchen, eine entsprechende Freistellung vom Unterricht zu erwirken. Wer hier allerdings als Begründung Urlaubsvorbereitungen angibt, hat meist schlechte Karten, da nur driftige Gründe durch die Schulleitung anerkannt werden. Am Ende bleibt den meisten Eltern wahrscheinlich nur das Warten auf den letzten Schultag für den Start in den Billigurlaub.
Via: Spiegel Online
Last-Minute – aber richtig!
12. Juli 2008
Last-Minute-Angebote liegen seit einigen Jahren voll im Trend. Gerade sehr junge Menschen, mit der nötigen Portion Spontanität und Improvisationstalent nutzen diese Chance immer wieder, um möglichst billig in den Urlaub zu starten. Dabei heißt Last-Minute nicht unbedingt, dass die Reise erst am Flugtag gebucht wird, sondern das zwischen dem Antritt und der Buchung lediglich einige Tage bis Wochen liegen. Echte Last-Minute-Fans werden aber mit gepackten Koffern direkt auf dem Flughafen erscheinen, ohne vorher genau zu wissen, wohin die Reise am Ende gehen wird. Trotz eines solchen Spontanurlaubs sollten einige grundlegende Hinweise immer Beachtung finden.
Wichtig bei Reisen sind immer die entsprechenden Impfungen – gerade wenn das Urlaubsziel in Asien oder Afrika liegt, ist eine Infektionsgefahr hoch. Reiselustige sollten sich also bereits im Vorfeld den notwendigen Impfungen unterziehen. Daneben sind Hygienevorschriften, wie Obst und Gemüse nur geschält essen bzw. Wasser nur im abgekochten Zustand trinken, unabdingbar. Liegen zwischen dem Tag der Buchung und dem eigentlichen Abflugtermin einige Tage, so kann sich eine Rücktrittsversicherung auszahlen, schließlich weiß man nie, was noch alles passiert – und gegen plötzliche Erkrankungen ist leider auch in der Moderne noch kein Kraut gewachsen.
Besteht die Chance, außerhalb der Ferien und an einem Wochentag zu verreisen, sollte diese Chance unbedingt genutzt werden, denn im Urlaub gilt eine Regel: Abseits der Stoßzeiten kostet die Reise nur einen Bruchteil. Wird dieser Hinweis ernst genommen, wird auch das Last-Minute-Angebot noch einmal günstiger und einem Billigurlaub steht so gut wie nichts mehr im Weg. Bleibt nur noch die Problematik der Nebenkosten, denn einige Reiseziele erwiesen sich erst nach der Ankunft als finanzielles Fass ohne Boden. Wer sich vor dem Gang ins Reisebüro oder den Flughafen über das Preisniveau genauer informiert, kann die Reise noch entspannter antreten.
Via: news.idealo.de
Streitfaktor Balkonien
09. Juli 2008
Balkone bieten vielen Mietern sicher eine willkommene Abwechslung, sorgen für Entspannung und manchmal auch für den einen oder anderen Streitfall vor Gericht. Denn nicht alles, was in Balkonien gefällt, ist am Ende auch erlaubt. Anders herum kann ein Hauseigentümer seinen Mietern nicht alles verbieten, was sich auf dem Balkon zu seinem Ärgernis abspielt. Einer der häufigsten Streitfälle, die immer wieder den Weg an deutsche Gerichte finden, betrifft die wohl schönste Feierabendbeschäftigung im Sommer, das Grillen. In diesem Punkt sprechen die Richter eine eindeutige Sprache und sind auf der Seite des Vermieters, da die Gerüche und der Rauch durchaus den Nachbarn belästigen können. Grillen ist somit auf dem hauseigenen Balkon tabu.
Etwas anders sieht die Situation zum Beispiel beim Trocknen der Wäsche aus. Nutzt ein Mieter hierfür den eigenen Balkon, muss der Eigentümer des Hauses Wohl oder Übel zusehen, selbst wenn die Hausordnung einen separaten Trockenraum dafür vorsieht. Einen solch schwerwiegenden Eingriff in die privaten Rechte des Mieters lassen Gerichte hierzulande nicht durchgehen. Wird ein Balkon hingegen durch Hobbybastler oder angehende Heimwerker als Versuchsfeld missbraucht und dabei Schäden an Fallrohren oder der Bausubstanz verursacht, die sich auf andere Mieter und Nachbarn auswirken, muss der Verursacher des Schadens die Folgen Fall tragen.
Natürlich lädt die Sonne zu so manchem ausgedehnten Sonnenbad ein. An sich auf dem Balkon kein Problem, sobald allerdings alle Hemmungen mit den Kleidern abgelegt werden, zieht man sich schnell den Unmut der Nachbarn oder des Vermieters zu. In einem solchen Fall haben die Gerichte aber für den Sonnenanbeter entschieden, dem die fristlose Kündigung droht. Wer gerade in den schönen Wochen des Jahres seinen Blumen und Pflanzen etwas Sonne spendieren will, sollte immer darauf achten, dass hierdurch die Fassade oder darunter liegende Wohnungen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, sonst droht auch in diesem Zusammenhang Ärger. Mit diesen Tipps wird die Zeit auf dem Balkon zum echten Billigurlaub.
Via: Welt Online

